Gefahrgut­­­beauftragter

 

Das Unfallrisiko in Unternehmen, die im Umgang mit Gefahrgut und an deren Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, ist hoch. Ein Risiko der Gefährdung für Mensch und/oder Umwelt ist unvermeidbar. Solche Unternehmen sind nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gesetzlich verpflichtet, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen und bieten diesen Dienst als externe Beauftragung mit der Durchführung aller erforderlichen Aufgaben an, so dass Sie im möglichen Ernstfall jederzeit perfekt vorbereitet sind. Alle Tätigkeiten  werden von uns in Schriftform aufgezeichnet und professionell umgesetzt.. Es besteht eine  5-jährige Aufbewahrungspflicht.

 

Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten sind:

  • Beratung des Unternehmens in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung
  • Überwachung der Einhaltung von Gefahrgutvorschriften
  • Zeitnahes Anzeigen von Mängeln/Fehlern,
  • Aufzeichnungen über Überwachungen und durchgeführte Kontrollen
  • Erstellung eines Gefahrgutberichtes mit allen erforderlichen Angaben
  • Erstellung von Unfallberichten.
  • Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter/innen
  • u.v.m.

Haben Sie Fragen zur Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten?