Brandschutz­­­beauftragter

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die im Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der damit verbundenen Umsetzung der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln (BGR) können diese Aufgaben auch durch die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.

Im Rahmen der Bestellung können wir folgende Brandschutzmaßnahmen anbieten:

  • Brandschutzordnung (Teil A, Teil B, Teil C)
  • Flucht- und Rettungspläne
  • Alarmpläne
  • Feuerwehrpläne / Feuerlaufkarten
  • Räumungspläne und Katastrophenabwehrpläne
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern
  • Detaillierte Brandschutzpläne für besonders wichtige Betriebseinrichtungen
  • Unterweisungen der Belegschaft in Bezug auf Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne sowie vorhandene Feuerlöschgeräte
  • Organisation und Überwachung der innerbetrieblichen Brandschutzkontrollen
  • Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen
  • Anweisung und Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
  • Beratung in Fragen des Brandschutzes
  • Kontakt zur zuständigen Feuerwehr / Brandschutzdienststelle
  • Brandschutzübungen und Betriebsbegehungen