Datenschutzbeauftragter

So wichtig wie nie zuvor. Datenschutz für Ihr Unternehmen.

Verringern Sie die Risiken durch Datenmissbrauch und schützen Sie Ihre Daten durch einen externen und neutralen Datenschutzbeauftragten.

Wer muss einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Nach dem Bundesdatengesetz (BDSG) muss jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet oder nutzt und mindestens zwanzig Mitarbeiter mit der Datenverarbeitung beschäftigt, einen Datenschutzbeauftragten benennen.

Das Verarbeiten personenbezogener Daten ohne Erlaubnis, ist verboten!

Auch Firmen deren hauptsächlliche Tätigkeit in risikobehafteten Datenverarbeitungen besteht, z. B.: Videoüberwachung oder Gesundheitsdatenverarbeitung, sind ebenfalls zu einer Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Dabei darf nur eine Person benannt werden, die die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Da sind technische, organisatorische und vor allem rechtliche Kenntnisse von allergrößter Wichtigkeit.

Für Ihr Unternehmen bedeutet das zusätzliche finanzielle sowie personelle Kosten.

Ohne Benennung eines Datenschutzbeauftragten wird es allerdings noch kostspieliger, da Verstöße mit hohen Bußgeldern von bis zu 20 Mio. Euro bestraft werden.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter.

Ihre Vorteile sind:  

  1. Fachkundige und rechtliche Datenschutzspezialisierung
  2. Konzentration Ihrer Beschäftigten auf das Kerngeschäft
  3. Vermeidung zusätzlicher Kosten für Aus- oder Weiterbildung
  4. Vermeidung von Risiken, z. B. Schadensersatz oder hohe Bußgelder
  5. Vermeidung von Interessenkonflikten durch objektive externe Beauftragung
  6. Transparente Kosten durch Beratervertrag