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Unterweisung für beauftragte Personen für Gefahrgut

Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!
Das Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten, die "beauftragte[n] Personen oder sonstige[n] verantwortliche Personen" (§ 6 GbV).
Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforderungen unabhängig voneinander zu sehen, d.h.: auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist, können Schulungsnachweise von der zuständigen Behörde eingefordert werden (was in der Praxis auch geschieht).
Die vorliegende Schulung dient dazu, beauftragten Personen und sonstigen verantwortliche Personen die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Materialien, zu vermitteln.

Seminarorte und Termine bitte bei uns anfragen

 

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