Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen
benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften!
Das Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten, die
"beauftragte[n] Personen oder sonstige[n] verantwortliche Personen"
(§ 6 GbV).
Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforderungen
unabhängig voneinander zu sehen, d.h.: auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter
erforderlich ist, können Schulungsnachweise von der zuständigen
Behörde eingefordert werden (was in der Praxis auch geschieht).
Die vorliegende Schulung dient dazu, beauftragten Personen und sonstigen
verantwortliche Personen die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen
Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher
Materialien, zu vermitteln.
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