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Ausbildung zur befähigten Person für Leitern und Tritte

Die Gefährlichkeit von Arbeiten auf Leitern und Tritten wird häufig unterschätzt. Die Zahl der Abstürze geht jährlich in die Tausende. -Unfälle sind auf schadhafte Bauteile und fehlerhaftes Aufstellen zurückzuführen. In der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV und der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift BGV D 36 und GUV D 36 für Leitern und Tritte sind die wichtigsten Vorschriften zum sicheren Benutzen zusammengefasst. Diese Regeln fordern, dass jeder Unternehmer eine befähigte Person zu beauftragen hat, die Leitern und Tritte wiederkehrend auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen hat.

Seminarorte und Termine bitte bei uns anfragen

 

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