Die Gefährlichkeit von Arbeiten auf Leitern und Tritten
wird häufig unterschätzt. Die Zahl der Abstürze geht
jährlich in die Tausende. -Unfälle sind auf schadhafte
Bauteile und fehlerhaftes Aufstellen zurückzuführen. In
der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV und der berufsgenossenschaftlichen
Unfallverhütungsvorschrift BGV D 36 und GUV D 36 für Leitern
und Tritte sind die wichtigsten Vorschriften zum sicheren Benutzen
zusammengefasst. Diese Regeln fordern, dass jeder Unternehmer eine
befähigte Person zu beauftragen hat, die Leitern und Tritte
wiederkehrend auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen
hat.
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