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Ausbildung Flurförderzeuge& Gabelstabler


Ausbildung von Fahrer von Flurförderzeugen / Gabelstaplern

Mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand darf der Unternehmer hingegen nur Personen beauftragen, die

  1. mindestens 18 Jahre alt sind.
  2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind.
  3. ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Nachweis der Befähigung erfolgt durch eine bestandene Prüfung.

Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Diese beiden Teile bilden den Grundstock für die Ausbildung eines Staplerfahrers. Der praktische Teil der allgemeinen Ausbildung erfolgt in der Regel auf einem Frontstapler.
Beim Einsatz spezieller Flurförderzeuge, wie etwa Containerstapler oder Regalflurförderzeuge ist eine Zusatzausbildung notwendig. Diese geht auf die Besonderheiten der eingesetzten Stapler ein.
Weiterhin ist eine Einweisung bezüglich den betrieblichen Besonderheiten erforderlich.

Personen, die ein mitgängergeführtes Flurförderzeug ("Ameise") bedienen, müssen nicht ausgebildet werden. Hier reicht eine einfache Einweisung.

Seminarorte und Termine bitte bei uns anfragen

 

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