Prüfungen:
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber
Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner
hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen,
welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung
oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind.
Das Ing. Büro KOBBE GmbH kann Ihnen unter anderem die Prüfung
der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, Leitern und Tritte,
Hubtische, Krane, … anbieten.
Bezüglich unseres Leistungsspektrums setzen Sie sich bitte mit
uns in Verbindung.
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