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UVV-Püfungen

Spiel-, Sport-, Bewegungsgeräte

Elektropüfungen

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Prüfungen:

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind.

Das Ing. Büro KOBBE GmbH kann Ihnen unter anderem die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, Leitern und Tritte, Hubtische, Krane, … anbieten.

Bezüglich unseres Leistungsspektrums setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


 

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