Spielplatzprüfung
Betreiber von Spiel- und Bolzplätzen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
für den betriebssicheren Zustand Ihrer Anlagen verantwortlich. Zur
Sicherstellung des gefahrlosen Spielbetriebes gehört auch die regelmäßige
Überprüfung der Spielgeräte sowie der Gesamtanlage. Anzahl
und Häufigkeit sind in der DIN EN 1176 – Teil 7 geregelt.
Unser Leistungsspektrum:
- jährliche Hauptinspektion
- operative Spielplatzprüfungen (alle 1 – 3 Monate)
- visuelle Routine - Inspektionen (1 bis 2 - wöchentlich)
- Erstellen von Spielplatzakten
- Schulungen zur Erreichung der Sachkunde
- Abnahmeinspektionen für Spielgeräte und Spielplätze
- Gutachten / Stellungnahmen zur Verkehrssicherungspflicht
Die Inspektionen müssen durch Sachkundige erfolgen. Die Durchführung
der Spielplatz – Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren.
Ferner ist der Bestand jeder einzelnen Anlage innerhalb einer Spielplatzakte
zu erfassen.
Das Ingenieurbüro KOBBE besitzt hinsichtlich der geforderten Spielplatzkontrollen
umfassende Erfahrungen.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Büro zur Verfügung.
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