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Spielplatzprüfung

Betreiber von Spiel- und Bolzplätzen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für den betriebssicheren Zustand Ihrer Anlagen verantwortlich. Zur Sicherstellung des gefahrlosen Spielbetriebes gehört auch die regelmäßige Überprüfung der Spielgeräte sowie der Gesamtanlage. Anzahl und Häufigkeit sind in der DIN EN 1176 – Teil 7 geregelt.

Unser Leistungsspektrum:

  • jährliche Hauptinspektion
  • operative Spielplatzprüfungen (alle 1 – 3 Monate)
  • visuelle Routine - Inspektionen (1 bis 2 - wöchentlich)
  • Erstellen von Spielplatzakten
  • Schulungen zur Erreichung der Sachkunde
  • Abnahmeinspektionen für Spielgeräte und Spielplätze
  • Gutachten / Stellungnahmen zur Verkehrssicherungspflicht

Die Inspektionen müssen durch Sachkundige erfolgen. Die Durchführung der Spielplatz – Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren. Ferner ist der Bestand jeder einzelnen Anlage innerhalb einer Spielplatzakte zu erfassen.
Das Ingenieurbüro KOBBE besitzt hinsichtlich der geforderten Spielplatzkontrollen umfassende Erfahrungen.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Büro zur Verfügung.

 

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