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Elektroprüfung

Die Prüfung der elektrischen Anlagen wird von den Berufsgenossenschaften (Betriebssicherheitsverordnung und BGV-A3) sowie von der Feuerversicherung (Klausel 3602) gefordert. Die Pflicht zur Elektroprüfung ergibt sich darüberhinaus auch aus den einschlägigen VDE-Bestimmungen, wie z.B. DIN VDE 0100, DIN VDE 0105 und DIN VDE 0702.
Die Elektroprüfung umfasst die Prüfung der elektrischen Anlagen / Betriebsmittel vor Ort und die anschließende Erstellung der Prüfprotokolle.

Unser Leistungsspektrum:

  • Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel gemäß BGV-A3
  • Prüfung ortsfeste Betriebsmittel gemäß BGV-A3
  • Prüfung elektrische Anlagen gemäß BGV-A3
  • Prüfung nach VdS (Klausel 3602, Feuerklausel)

Zur weiterführenden Information

 

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