Elektroprüfung
Die Prüfung der elektrischen Anlagen wird von den Berufsgenossenschaften
(Betriebssicherheitsverordnung und BGV-A3) sowie von der Feuerversicherung
(Klausel 3602) gefordert. Die Pflicht zur Elektroprüfung ergibt sich
darüberhinaus auch aus den einschlägigen VDE-Bestimmungen, wie
z.B. DIN VDE 0100, DIN VDE 0105 und DIN VDE 0702.
Die Elektroprüfung umfasst die Prüfung der elektrischen Anlagen
/ Betriebsmittel vor Ort und die anschließende Erstellung der Prüfprotokolle.
Unser Leistungsspektrum:
- Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel gemäß
BGV-A3
- Prüfung ortsfeste Betriebsmittel gemäß BGV-A3
- Prüfung elektrische Anlagen gemäß BGV-A3
- Prüfung nach VdS (Klausel 3602, Feuerklausel)
Zur weiterführenden Information
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