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Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert auf dem § 5 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Auch in der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3), der Gefahrstoffverordnung und der Biostoffverordnung ist die Gefährdungsbeurteilung verankert.

Das Ziel der Beurteilung ist es die, für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdungen zu ermitteln. Sowie festzulegen welche Maßnahmen erforderlich sind.

Der Arbeitgeber muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen bewerten, Gefährdungen minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchführen. Dabei soll er sich von Experten unterstützen lassen.
Die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist ein fester Bestandteil der Sicherheitstechnischen Betreuung des Ing.-Büros KOBBE GmbH. Wir führen diese Leistung auch als Einzelaufträge arbeitsbereichs-, tätigkeitsbezogen sowie für Maschinen und Gefahrstoffe durch.

 

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