Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen,
Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten
basiert auf dem § 5 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
Auch in der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3), der Gefahrstoffverordnung
und der Biostoffverordnung ist die Gefährdungsbeurteilung verankert.
Das Ziel der Beurteilung ist es die, für die Beschäftigten
mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdungen zu ermitteln. Sowie festzulegen
welche Maßnahmen erforderlich sind.
Der Arbeitgeber muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und
in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen bewerten, Gefährdungen
minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchführen. Dabei
soll er sich von Experten unterstützen lassen.
Die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
ist ein fester Bestandteil der Sicherheitstechnischen Betreuung des Ing.-Büros
KOBBE GmbH. Wir führen diese Leistung auch als Einzelaufträge
arbeitsbereichs-, tätigkeitsbezogen sowie für Maschinen und
Gefahrstoffe durch.
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