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Explosionsschutzdokument

Wenn die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, dann hat er Betreiber der Anlage für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes zu sorgen (BetrSichV §6).

In dem Dokument muss nachgewiesen werden, dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind und dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen. Dieses Dokument ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu erstellen.

Aus dem Explosionsschutzdokument müssen hervorgehen:

  • die Ermittlung der Explosionsgefährdungen und deren Bewertung
  • Aufführung der Vorkehrungen, die getroffen wurden, um Explosionen zu verhindern
  • Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen (Ex-Zonenplan)
  • Einhaltung der Mindestanforderungen nach Abschnitt 4 der BetrSichV.


Das Ing. Büro KOBBE GmbH bewertet die vorhandene Explosionsgefahr und dokumentiert das Ergebnis in Form eines Explosionsschutzdokumentes. Hierbei werden alle relevanten Dokumente (z.B. Gefahrstoffkataster, Betriebsanleitungen der eingesetzten Geräte, Betriebsanweisungen, organisatorische Maßnahmen, Gefährdungsbeurteilungen, Alarm- und Gefahrenabwehrplan) mit einbezogen.

 

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