Explosionsschutzdokument
Wenn die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre
nicht ausgeschlossen werden kann, dann hat er Betreiber der Anlage für
die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes zu sorgen (BetrSichV §6).
In dem Dokument muss nachgewiesen werden, dass die Explosionsgefährdungen
ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind und dass angemessene
Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu
erreichen. Dieses Dokument ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu erstellen.
Aus dem Explosionsschutzdokument müssen hervorgehen:
- die Ermittlung der Explosionsgefährdungen und deren Bewertung
- Aufführung der Vorkehrungen, die getroffen wurden, um Explosionen
zu verhindern
- Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen (Ex-Zonenplan)
- Einhaltung der Mindestanforderungen nach Abschnitt 4 der BetrSichV.
Das Ing. Büro KOBBE GmbH bewertet die vorhandene Explosionsgefahr
und dokumentiert das Ergebnis in Form eines Explosionsschutzdokumentes.
Hierbei werden alle relevanten Dokumente (z.B. Gefahrstoffkataster, Betriebsanleitungen
der eingesetzten Geräte, Betriebsanweisungen, organisatorische Maßnahmen,
Gefährdungsbeurteilungen, Alarm- und Gefahrenabwehrplan) mit einbezogen.
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