Sicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG / DGUV Vorschrift
2 :
Im Bereich Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit betreuen wir Firmen unterschiedlicher
Branchen und Betriebsgrößen, Behörden sowie Gemeinden.
Die Betreuung kann nach folgenden Betreuungsmodellen durchgeführt
werden:
Kleinbetriebsbetreuung,
Regelbetreuung |
Betriebe bis 10 MA, Anlage 1 DGUV
Vorschrift 2
Grundbetreuung + anlassbezogene Betreuung |
| Regelbetreuung |
Betriebe >10 MA Anlage 2 DGUV
Vorschrift 2
Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung |
Unternehmermodell,
alternative bedarfsorientierte Betreuung
(nur für BGW- und BGV-Mitglieder) |
Betriebe < 50 (30) Beschäftigte Anlage
3 DGUV Vorschrift 2
Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen |
Mögliche Aufgabenfelder der Grundbetreuung:
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung
der Arbeitsbedingungen)
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
– Verhältnisprävention
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
– Verhaltensprävention
- Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation
und Integration in die Führungstätigkeit
- Untersuchung nach Ereignissen
- Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften,
Personalvertretungen, Beschäftigten
- Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
- Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
- Selbstorganisation
Aufgabenfelder betriebsspezifische Betreuung
- Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und
Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
- Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in
der Organisation
- Externe Entwicklungen mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche
Situation
- Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
Angebotsanfragen
Weiterführende Informationen
GQA Zertifikat (pdf)
|