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Laserschutzbeauftragter

Gefahrgutbeauftragter


Gefahrgutbeauftragter

Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von Gefahrgut, unabhängig von Verkehrsträger, beteiligt ist, muss mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.

Es kann auch ein externer Gefahrgutbeauftragter, also eine Person die nicht dem Unternehmen angehört beauftragt werden.

Die Gefahrgutbeauftragten des Ing. Büros KOBBE GmbH haben eine, von der Industrie- und Handelskammer anerkannte Prüfung abgelegt.

Unter Anderem können unsere Gefahrgutbeauftragte folgende Aufgaben erfüllen:

  • Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
  • unverzügliche Anzeige von Mängeln/ Fehlern, die die Sicherheit der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen können, an den Unternehmer/ Betriebsinhaber
  • Beratung des Unternehmens bei allen Fragen in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung
  • Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes (innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres) mit allen nötigen Angaben (siehe Anlage 1 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV)
  • Sicherstellen, dass im Falle eines schwereren Unfalls mit Gefahrgut ein Unfallbericht erstellt wird
  • Überprüfung des Vorgehens des Unternehmens hinsichtlich verschiedener Tätigkeiten (Kenntnis des Vorschriften zur Identifizierung des Gefahrgutes, Vorgehen beim Kauf von neuen Beförderungsmitteln, Schulung der Arbeitnehmer,...)
 

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