Gefahrgutbeauftragter
Jedes Unternehmen, das an der Beförderung von Gefahrgut, unabhängig
von Verkehrsträger, beteiligt ist, muss mindestens einen Gefahrgutbeauftragten
schriftlich bestellen.
Es kann auch ein externer Gefahrgutbeauftragter, also
eine Person die nicht dem Unternehmen angehört beauftragt werden.
Die Gefahrgutbeauftragten des Ing. Büros KOBBE GmbH haben eine,
von der Industrie- und Handelskammer anerkannte Prüfung
abgelegt.
Unter Anderem können unsere Gefahrgutbeauftragte
folgende Aufgaben erfüllen:
- Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
- unverzügliche Anzeige von Mängeln/ Fehlern, die die Sicherheit
der Gefahrgutbeförderung beeinträchtigen können, an den
Unternehmer/ Betriebsinhaber
- Beratung des Unternehmens bei allen Fragen in Zusammenhang mit der
Gefahrgutbeförderung
- Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes (innerhalb eines halben
Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres) mit allen nötigen
Angaben (siehe Anlage 1 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV)
- Sicherstellen, dass im Falle eines schwereren Unfalls mit Gefahrgut
ein Unfallbericht erstellt wird
- Überprüfung des Vorgehens des Unternehmens hinsichtlich
verschiedener Tätigkeiten (Kenntnis des Vorschriften zur Identifizierung
des Gefahrgutes, Vorgehen beim Kauf von neuen Beförderungsmitteln,
Schulung der Arbeitnehmer,...)
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